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Viele werdenden Mütter wollen die Hebamme, die sie bei der Geburt ihres Kindes betreut und begleitet, schon kennen. Sie wünschen sich eine Betreuung durch nur eine vertraute Person, die sie auch schon in den letzten Wochen der Schwangerschaft begleitet.
- Die geburtsbegleitende Hebamme bespricht mit den werdenden Eltern bei der ersten Kontaktaufnahme das weitere Vorgehen.
- Sie ist ab vier Wochen vor dem Entbindungstermin jederzeit telephonisch erreichbar beziehungsweise informiert sie das Paar, welche Hebamme sie vertritt. Auch mit der "Ersatzhebamme" wird nach Möglichkeit ein Kennenlerntermin vereinbart.
- Die Hebamme vereinbart Termine für die Untersuchungen im letzten Schwangerschaftsmonat.
- Sie trägt die Fragen und Probleme dem Arzt vor und erklärt das jeweils besprochene Vorgehen.
- Sie kennt die Wünsche und Vorstellungen der werdenden Mutter und hilft dabei, diese soweit als möglich zu verwirklichen.
- Sie betreut die Mutter ab dem Geburtsbeginn kontinuierlich, bis die Mutter und das Kind nach der Entbindung versorgt sind und auf die Wochenbettstation verlegt werden.
Die Abrechnung erfolgt in bar nach einer Abschlussvisite entweder zu Hause oder im Spital.
Sie gliedert sich in 2 Teile - die Bereitschaft im letzten Schwangerschaftsmonat und die Betreuung unter der Geburt.
Die Gebühren werden von den Krankenkassen nicht rückerstattet.
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